Netzneutralität: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[http://www.bundestag.de] | Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[http://www.bundestag.de] Das bedeutet, dass Daten unabhängig von ihrer Größe und ihrem Inhalt im Internet gleich bzw. wertneutral zu behandeln sind. | ||
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Version vom 5. Mai 2013, 14:45 Uhr
Definition
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[1] Das bedeutet, dass Daten unabhängig von ihrer Größe und ihrem Inhalt im Internet gleich bzw. wertneutral zu behandeln sind.
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Weblinks
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