Netzneutralität: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ == Definition == Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages definiert den Begriff Netzneutralität wie folgt: "Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die n…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Definition == | == Definition == | ||
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[http://www.bundestag.de] |
Version vom 5. Mai 2013, 14:37 Uhr
Definition
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[1]