Telemediengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Telemediengesetz ([[TMG]]) stellt seit dem 1. März 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Telemedien, dazu zählen Internetangebote wie Netzwerke, Suchmaschinen, Foren, Gästebücher und Blogs. Das TMG umfasst unter anderem Bestimmungen zum Impressum, Datenschutz und zur Haftung von Betreibern sämtlicher elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten.
Das Telemediengesetz ([[TMG]]) stellt seit dem 1. März 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Telemedien, dazu zählen Internetangebote wie Netzwerke, Suchmaschinen, Foren, Gästebücher und Blogs. Das TMG umfasst unter anderem Bestimmungen zum [[Impressum]], Datenschutz und zur Haftung von Betreibern sämtlicher elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten.
 
 
 


== Weblinks ==
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2012, 18:07 Uhr

Das Telemediengesetz (TMG) stellt seit dem 1. März 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Telemedien, dazu zählen Internetangebote wie Netzwerke, Suchmaschinen, Foren, Gästebücher und Blogs. Das TMG umfasst unter anderem Bestimmungen zum Impressum, Datenschutz und zur Haftung von Betreibern sämtlicher elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten.

Weblinks

Telemediengesetz (Bundesministerium der Justiz)

Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz