GEMA: Unterschied zwischen den Versionen
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[http://www.gema.de GEMA] ist die Abkürzung für die "Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, und zwar die einzige in Deutschland zugelassene Gesellschaft zur Wahrung der Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Verleger, die bei der [http://www.gema.de GEMA] Mitglied sind. Sie zieht Geld ein, wenn beispielsweise Musik im Radio gespielt wird und entlohnt die Urheber, also die Musiker, dafür. Das bedeutet konkret, dass für die öffentliche Aufführung von durch die [http://www.gema.de GEMA] urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken Lizenzvergütungen an die [http://www.gema.de GEMA]abgeführt werden müssen. Diese werden dann nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die Mitglieder ausschüttet. Rechtsgrundlage ist das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Zum Weiterlesen über [http://www.gema.de GEMA]-freie Musik bietet sich der folgende Wikipedia-Artikel an: [http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik Wikipedia/GEMA-freie Musik] | [http://www.gema.de GEMA] ist die Abkürzung für die "Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, und zwar die einzige in Deutschland zugelassene Gesellschaft zur Wahrung der Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Verleger, die bei der [http://www.gema.de GEMA] Mitglied sind. Sie zieht Geld ein, wenn beispielsweise Musik im Radio gespielt wird und entlohnt die Urheber, also die Musiker, dafür. Das bedeutet konkret, dass für die öffentliche Aufführung von durch die [http://www.gema.de GEMA] urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken Lizenzvergütungen an die [http://www.gema.de GEMA]abgeführt werden müssen. Diese werden dann nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die Mitglieder ausschüttet. Rechtsgrundlage ist das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Zum Weiterlesen über [http://www.gema.de GEMA]-freie Musik bietet sich der folgende Wikipedia-Artikel an: [http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik Wikipedia/GEMA-freie Musik] | ||
=== Tarife === | |||
Die "GEMA" hat viele unterschiedliche Tarife. So kann sichergestellt werden, dass für wirklich jeden Bedarf der passende Tarif vorhanden ist. Grundsätzlich fallen die Gebühren der "GEMA" nur bei einer kommerziellen Nutzung der Werke an. '''Die Nutzung von geschützter Musik bei privaten Veranstaltungen ist kostenfrei.''' [http://www.example.org GEMA bei privaten Veranstaltungen] | |||
Bei kommerziellen Tarifen wird unterschieden, ob die Musiknutzung dauerhaft (wie z.B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel) oder einmalig bei einer Veranstaltung (bspw. Sportveranstaltung, Konzert, Messeveranstaltung) benötigt wird. Außerdem wird unterschieden, ob z.B. bei einer Messe die Nutzung als Hintergrundmusik oder als Veranstaltung genutzt wird. Wenn es um die Hintergrundmusik am Messestand geht, wird wiederum separiert, ob die Musik als Video oder Audio wiedergegeben werden soll und ob Radio oder TV involviert sind. Durch den [https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder Preisrechner] wird man Schritt für Schritt durch alle Eventualitäten geleitet, um am Ende die Tarifübersicht angezeigt zu bekommen. Nach Eingabe der genauen Daten kann man sich den Preis ermitteln lassen. | |||
Bei z.B. Bowlingbahnen gibt es einen Tarif, der pauschal abgerechnet wird. Allerdings gibt es auch hier einen Unterschied, der zu beachten ist: Wenn ein Gastronomiebetrieb bei der Bowlingbahn integriert ist, dann fallen Zusatzgebühren zur Basisvergütung an. Alle genauen Kosten sind bei der "GEMA" transparent einsehbar. [https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_bowl.pdf Tarif für Bowlingbahnen] | |||
Achtung! Auch Musik, die nicht der "GEMA" unterliegt, muss angemeldet werden → [https://www.gema.de/hilfe/musiknutzer/preise-tarife/gema-freie-musik/muss-ich-gema-freie-musik-anmelden/ Gemafreie Musik anmelden] | |||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Aktuelle Version vom 6. März 2022, 13:51 Uhr
GEMA ist die Abkürzung für die "Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, und zwar die einzige in Deutschland zugelassene Gesellschaft zur Wahrung der Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Verleger, die bei der GEMA Mitglied sind. Sie zieht Geld ein, wenn beispielsweise Musik im Radio gespielt wird und entlohnt die Urheber, also die Musiker, dafür. Das bedeutet konkret, dass für die öffentliche Aufführung von durch die GEMA urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken Lizenzvergütungen an die GEMAabgeführt werden müssen. Diese werden dann nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die Mitglieder ausschüttet. Rechtsgrundlage ist das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Zum Weiterlesen über GEMA-freie Musik bietet sich der folgende Wikipedia-Artikel an: Wikipedia/GEMA-freie Musik
Tarife
Die "GEMA" hat viele unterschiedliche Tarife. So kann sichergestellt werden, dass für wirklich jeden Bedarf der passende Tarif vorhanden ist. Grundsätzlich fallen die Gebühren der "GEMA" nur bei einer kommerziellen Nutzung der Werke an. Die Nutzung von geschützter Musik bei privaten Veranstaltungen ist kostenfrei. GEMA bei privaten Veranstaltungen
Bei kommerziellen Tarifen wird unterschieden, ob die Musiknutzung dauerhaft (wie z.B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel) oder einmalig bei einer Veranstaltung (bspw. Sportveranstaltung, Konzert, Messeveranstaltung) benötigt wird. Außerdem wird unterschieden, ob z.B. bei einer Messe die Nutzung als Hintergrundmusik oder als Veranstaltung genutzt wird. Wenn es um die Hintergrundmusik am Messestand geht, wird wiederum separiert, ob die Musik als Video oder Audio wiedergegeben werden soll und ob Radio oder TV involviert sind. Durch den Preisrechner wird man Schritt für Schritt durch alle Eventualitäten geleitet, um am Ende die Tarifübersicht angezeigt zu bekommen. Nach Eingabe der genauen Daten kann man sich den Preis ermitteln lassen.
Bei z.B. Bowlingbahnen gibt es einen Tarif, der pauschal abgerechnet wird. Allerdings gibt es auch hier einen Unterschied, der zu beachten ist: Wenn ein Gastronomiebetrieb bei der Bowlingbahn integriert ist, dann fallen Zusatzgebühren zur Basisvergütung an. Alle genauen Kosten sind bei der "GEMA" transparent einsehbar. Tarif für Bowlingbahnen
Achtung! Auch Musik, die nicht der "GEMA" unterliegt, muss angemeldet werden → Gemafreie Musik anmelden